Unsere Mitwirkungspflicht
Mitarbeit im Trägerverein/Elternarbeitsstunden
- Pro Kind sind im Kindergartenjahr 30 Elternarbeitsstunden zu leisten; Alleinerziehende haben das Recht auf eine reduzierte Anzahl von 20 Arbeitsstunden
- Bei Geschwisterkindern erhöht sich die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden auf 35. Bei mehr als zwei Kindern bleibt es bei den 35 Stunden
- Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird ein Ausgleichsbetrag von 20,00 EUR je Stunde erhoben
- Gleiches gilt, wenn Eltern eine festgelegte Elternarbeit, ohne für Vertretung zu sorgen, nicht ausführen
Pauschalen
Für folgende Elternarbeitsstunden werden Pauschalen angerechnet:
Für folgende Elternarbeitsstunden werden Pauschalen angerechnet
- Mitgliederversammlung (je ca. 3 Stunden)
- Elternarbeitstage (nur die tatsächlich anwesende Zeit)
- Mitgliedschaft im Elternrat (einmalig 10 Stunden)
- Einkauf (1 Stunde)
- Wäschedienst (2 Stunden)
- Spüldienst (1,5 Stunden)
Weitere mögliche Arbeitsstunden (Berechnung nach Arbeitseinsatz)
- Spüldienst
- Winterdienst
- Arbeiten in den Arbeitsgruppen (Reparaturen, Homepage, Garten etc.)
- Auf- und Abbau bei Veranstaltungen (St. Martin, Weihnachtsfeier etc.)
- Aus- und Einräumen (vor den Ferien, Umbau)
- andere Arbeiten zu Gunsten der Einrichtung nach Bedarf
Sonstiges
Seit der letzten Mitgliederversammlung gilt die Regelung, dass die Eltern durch die Kitaleitung in folgende Arbeitslisten im Rotationsverfahren eingetragen werden:
- Wäscheliste
- Einkaufsliste
- Gartenliste
- Gartengießplan
- Winterdienst
- Aus- und Einräumen des Mobiliars in den Gruppen, vor und nach der Schließzeit im Sommer für die Grundreinigung der Böden.