Unsere Mitwirkungspflicht
Mitarbeit im Trägerverein/Elternarbeitsstunden
- Pro Kind sind im Kindergartenjahr 30 Elternarbeitsstunden zu leisten; Alleinerziehende haben das Recht auf eine reduzierte Anzahl von 20 Arbeitsstunden
- Bei Geschwisterkindern erhöht sich die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden auf 35. Bei mehr als zwei Kindern bleibt es bei den 35 Stunden
- Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird ein Ausgleichsbetrag von 20,00 EUR je Stunde erhoben
- Gleiches gilt, wenn Eltern eine festgelegte Elternarbeit, ohne für Vertretung zu sorgen, nicht ausführen
Pauschalen
Für folgende Elternarbeitsstunden werden Pauschalen angerechnet:
Für folgende Elternarbeitsstunden werden Pauschalen angerechnet
- Mitgliederversammlung (je ca. 3 Stunden)
- Elternarbeitstage (nur die tatsächlich anwesende Zeit)
- Mitgliedschaft im Elternrat (einmalig 10 Stunden)
- Putzdienst ( 1,5 Stunden)
- Wäschedienst (2 Stunden)
- Spüldienst (1,5 Stunden)
Weitere mögliche Arbeitsstunden (Berechnung nach Arbeitseinsatz)
- Spüldienst
- Winterdienst
- Arbeiten in den Arbeitsgruppen (Reparaturen, Homepage, Garten etc.)
- Auf- und Abbau bei Veranstaltungen (St. Martin, Weihnachtsfeier etc.)
- Aus- und Einräumen (vor den Ferien, Umbau)
- andere Arbeiten zu Gunsten der Einrichtung nach Bedarf
Sonstiges
Seit der letzten Mitgliederversammlung gilt die Regelung, dass die Eltern durch die Kitaleitung in folgende Arbeitslisten im Rotationsverfahren eingetragen werden:
- Wäscheliste
- Putzdienst
- Gartenliste
- Gartengießplan
- Winterdienst
- Aus- und Einräumen des Mobiliars in den Gruppen, vor und nach der Schließzeit im Sommer für die Grundreinigung der Böden.
Die Listen werden den Eltern über die Kita-App zugesendet und sind selbsttätig von den Eltern einzuhalten. Bei Verhinderung sorgen die Eltern ebenfalls selbsttätig für Ersatz.
Die Elternarbeitsstunden der Vorstandsmitglieder sind durch die Vorstandsarbeit abgegolten (Teilnahme an den Mitgliederversammlungen, Arbeitstagen und Elternabenden ist selbstverständlich). Das Vorstandsmitglied ist nach zweijähriger Arbeit, im letzten Kitajahr des eigenen Kindes von allen Pflichten befreit. Ist die Reinigung der Kita-Räume nicht durch eine angestellte Reinigungskraft gesichert (Kündigung, Urlaub, Krankheit etc.) so werden anfallende zusätzliche Kosten für eine Aushilfskraft auf alle Eltern umgelegt